Kurzzeitpflege im Eibenweg bei Pflegegrad 3
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Dauer der Kurzzeitpflege (KZP) in unserer Einrichtung
Maximal 20 Tage
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Was kostet der Eigenanteil in der KZP?
731,20 €
Pflegetage KZP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
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Dauer der Verhinderungspflege (VHP)?
Max. 18 Tage
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Was kostet der Eigenanteil in der VHP?
641,88 €
Pflegetage VHP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
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Was muss ich zu KZP/VHP mitbringen?
Pflege:
Kleidung, Pflegemittel (Duschgel, Shampoo, Rasierer usw..), Einlagen etc. (Inkontinenzmaterial), Medikamente, Medikamentenplan, Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Zahnprothese, Brille usw.)
Verwaltung:
- Adressen und Telefonnummern der Angehörigen/ Bezugsperson
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Ausweis Zuzahlungsbefreiung
- Personalausweis
- Ärztliche Bescheinigung (dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind)
- Schwerbehindertenausweis in Kopie
- Patientenverfügung
- Bescheid Pflegegradeinstufung / -Nachweis Pflegegrad von der zuständigen Pflegekasse
- Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes
Wenn vorhanden:
- Betreuungsverfügung/Betreuerausweis, falls ein staatlicher Betreuer für Sie beauftragt wurde
- Vorsorge-/Generalvollmacht
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Kann ich Kurzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen nutzen?
Ja, das können Sie.
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Wie lange habe ich Anspruch, wenn ich KZP + VHP zusammen nehme?
Max. 38 Tage
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Was kostet der Eigenanteil KZP+VHP?
1.355,08 €
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Bekomme ich von der Krankenkasse den Eigenanteil erstattet?
Ja, wenn Sie noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse
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Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Pflege.
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Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
131 € monatlich – z.B. angespart 131 € x 12 Monate = 1.572 €
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Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Rechnungen für Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragstellung des Entlastungsbetrags.
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Kann der Entlastungsbetrag rückwirkend verwendet werden?
Nicht genutzte Beträge werden rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht. Ansprüche aus dem laufenden Jahr sowie aus dem Vorjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres geltend zu machen.

