Kurzzeitpflege im Schloss Rahden
Welchen Pflegegrad haben Sie?
Dauer der Kurzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von
56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die 56-Tage-Grenze erreicht wird. Der Maximalbetrag ist im Jahr 1.854 Euro. Die Kurzzeitpflege können Sie aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombinieren.
Wie viele Tage KZP haben Sie bei uns?
Welche Kosten müssen Sie tragen in der KZP?
In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 41,44 €.
INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis, d. h.:
Pflegetage x (Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten) = Gesamtkosten
12 x (41,44 € + 17,07 € Doppelzimmer) = 702,12 €
12 x (41,44 € + 21,07 € Einzelzimmer) = 750,12 €
24 x (41,44 € + 17,07 € Doppelzimmer) = 1.462,75 €
24 x (41,44 € + 21,07 € Einzelzimmer) = 1.500,24 €
So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 41,10 €

