Kurzzeitpflege im Eibenweg bei Pflegegrad 1

  • Dauer der KZP in unserer Einrichtung

    Maximal 28 Tage

  • Was kostet der Eigenanteil in der KZP?

    Eigenanteil = 929,60 €




  • Was muss ich zu KZP mitbringen?

    Pflege:

    Kleidung, Pflegemittel (Duschgel, Shampoo, Rasierer usw..), Einlagen etc. (Inkontinenzmaterial), Medikamente, Medikamentenplan, Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Zahnprothese, Brille usw.)


    Verwaltung:

    • Adressen und Telefonnummern der   Angehörigen/ Bezugsperson 
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Ausweis Zuzahlungsbefreiung 
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ärztliche Bescheinigung (dass sie frei von   ansteckenden Krankheiten sind)
    • Schwerbehindertenausweis in Kopie 
    • Patientenverfügung 
    • Bescheid Pflegegradeinstufung / -Nachweis Pflegegrad von der zuständigen Pflegekasse
    • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

    Wenn vorhanden: 

    • Betreuungsverfügung/Betreuerausweis, falls ein staatlicher Betreuer für Sie beauftragt wurde
    • Vorsorge-/Generalvollmacht 


  • Bekomme ich von der Krankenkasse den Eigenanteil erstattet?

    Ja, wenn Sie noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse

  • Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

    Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Pflege.

  • Kann der Entlastungsbetrag rückwirkend verwendet werden?

    Nicht genutzte Beträge werden rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht. Ansprüche aus dem laufenden Jahr sowie aus dem Vorjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres geltend zu machen.

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