Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Whistleblower (Hinweisgeber) verdienen Schutz vor Benachteiligungen.

Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz der Regierung sorgt dafür, dass hinweisgebende Personen in Deutschland besser geschützt sind.

Beschäftigte oder Angehörige im Unternehmen nehmen Missstände oftmals als Erste wahr.

Ihre Hinweise können dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.


Die Unternehmensgruppe Dr. Bock nimmt Hinweise zu Rechtsverstößen sehr ernst und garantiert den Schutz vor ungerechtfertigten Benachteiligungen wie Kündigung, Abmahnung, Versagung einer Beförderung oder Mobbing des Hinweisgebenden.


Die elektronische Nachricht, ob über das unten stehende Formular, oder über Ihren E-Mail-Account geht direkt an die eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse unseres Hinweisgeberschutz-Beauftragten: hsg@schloss-rahden.de




Sie haben folgende Möglichkeiten um auf Missstände hinzuweisen:
 
Über das elektronische Formular
Geben Sie in unserem elektronischen Formular ihre Beschwerden ein und füllen Sie die Kontaktdaten aus.


Postalisch oder per Hauspost an die

Unternehmensgruppe Dr. Bock
-Hinweisgeberschutz-
Bocks Allee

32369 Rahden


Persönlich/Telefonisch:
Unsere interne Meldestelle ist unter Telefon 05771 9114127 zu erreichen.

Wenn Sie gerne Ihre Meldung persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte unter dieser Telefonnummer einen Termin. Wir garantieren ein Gespräch unter vier Augen, von dem niemand anderes, außer unser Hinweisgeberschutz-Beauftragter, Kenntnis hat.


Egal, über welchen Weg sie den Kontakt suchen: Ihre Meldung ist nur für den Hinweisgeberschutz-Beauftragten in unserem Unternehmen sichtbar. Der Schutz Ihrer Daten und Person wird zu jeder Zeit garantiert und eingehalten.

Nach Abgabe der Meldung erhält der Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung zum Stand der Ermittlungen

Hinweisgebermeldung + Kontaktaufnahme

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