Tagespflegen Arche und Ulmenhof


  • Für wen eignet sich die Tagespflege?

    Die Tagespflege richtet sich im Wesentlichen an pflege- oder betreuungsbedürftige Personen, die eine kontinuierliche Anwesenheit einer anderen Person, aber nicht unbedingt eine kontinuierliche Pflege benötigen. Aber auch für alleinstehende Senioren kann die Tagespflege einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität bedeuten. Ältere Menschen vereinsamen häufig aufgrund fehlender Kontakte. Durch die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen in der Tagespflege kann einer Vereinsamung entgegengewirkt werden. Um die Tagespflegeangebote nutzen zu können, muss die pflege- oder betreuungsbedürftige Person jedoch transportfähig, also nicht bettlägerig sein, die Nutzung eines Rollstuhles oder Rollators  schränkt einen Besuch in der Tagespflege nicht ein. Alter, Geschlecht, Religion oder der Pflegegrad ist nicht entscheidend.

  • Muss für die Tagespflege ein Antrag gestellt werden und wo?

    Einen Antrag für die Tagespflege können Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. 

    Sicherlich steht Ihnen die Pflegekasse dabei beratend zur Seite.


  • Wie wird der Besuch in der Tagespflege finanziert?

    Die Kosten richten sich nach dem vorhandenen Pflegegrad und werden aus einem separaten Topf von den Sozialhilfeträgern und der Pflegekasse finanziert. Sollten Sie Sozialhilfe bekommen oder beantragen wollen, sprechen Sie uns gerne darauf an. 

  • Welchen Zuschuss erhält man von der Pflegekasse?

    Pflegegrad 2   →    689,00€

    Pflegegrad 3   → 1.298,00€

    Pflegegrad 4   → 1.612,00€

    Pflegegrad 5   → 1.995,00€


  • Wie kann ich mir eine Kostenaufstellung vorstellen und welche Kosten kommen ggf. auf mich zu?

    Beispielrechnung für Pflegegrad 2 mit 1 Besuchstag/ Woche:

    Pflegebedingte Aufwendungen → 66,11 €

    Neue Umlage zur generalistischen Ausbildung→ 6,93 €

    Fahrdienst → Einzelfahrt innerorts → 7,00 €

                           = 66,11 € + 6,93 € + 7,00 € = 80,04 € (Tagessatz)

                              Tagessatz x 4 (Besuchstage/Monat)

                           = 320,16 € monatlich


                           Doppelfahrt innerorts → 10,00 €

                           = 66,11 € + 6,93 € + 10,00 € = 83,04€ (Tagessatz)

                              Tagessatz x 4 (Besuchstage/Monat)

                           = 332,16 € monatlich

                           

                           Doppelfahrt außerorts →  14,00 €

                           = 66,11 € + 6,93 € + 14,00 € = 87,04 € (Tagessatz)

                              Tagessatz x 4 (Besuchstage/Monat)

                           = 348,16 € monatl.


    Zuschuss von der Pflegekasse für den Pflegegrad 2 → 689,00 €

    Bei diesem Beispiel würden die Kosten komplett von der Pflegekasse übernommen werden.

    Sollten Sie mehr Besuchstage vereinbaren wie in dem oben genannten Beispiel und den Zuschuss von 689,00 € überschreiten, wird dies als Eigenanteil für Sie in Rechnung gestellt. 


    Kosten, die auf Sie zukommen könnten:

    Unterkunft & Verpflegung → 17,20 €/Tag

                                                                17,20 € x 4 (Besuchstage/Monat)

                                                              = 68,80 € monatlich


    Dieser Anteil kann über den Entlastungsbetrag von 125,00€ auch über die Pflegekasse abgerechnet werden, sollten Sie diesen nicht bereits z.B. für eine Haushaltshilfe etc. verwenden.


    Gern stellen wir Ihnen für verschiedene Varianten und auf Ihren Bedürfnissen entsprechend Kostenvoranschläge zusammen.



  • Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn man zusätzlich die Tagespflege in Anspruch nimmt?

    Das Pflegegeld bleibt Ihnen zu 100% für die ambulante häusliche Pflege erhalten.

  • Kann man ohne Einstufung oder nur mit Pflegegrad 1 auch die Tagespflege in Anspruch nehmen?

    Auch ohne einer Einstufung können Sie Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, allerdings übernimmt die Pflegekasse hier keine Kosten. Diese müssten dann bis zur Einstufung in einen Pflegegrad von Ihnen selbst getragen werden.


    Bei einem Pflegegrad 1 können die Kosten für Unterkunft & Verpflegung auch hier über den Entlastungsbetrag von 125,00€ abgerechnet werden, sollten Sie diesen nicht bereits für eine Haushaltshilfe etc. verwenden.

  • Welche Leistungen können in der Tagespflege in Anspruch genommen werden?

    Unser ausgebildetes Fachpersonal übernimmt von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr die pflegerischen und betreuerischen Leistungen wie z.B.

    • Teilnahme an verschiedenen Beschäftigungsangeboten (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Kreatives, Gymnastik)
    • Training körperlicher und geistiger Fähigkeiten (wie Kochen, Backen, Bügeln oder Blumen- und Gartenpflege)
    • Pflegerische Leistungen (wie pflegerische Hilfestellungen und Unterstützungen bei der Nahrungsaufnahme und der Mobilität, aber auch Toilettengänge und IKM-Versorgung)
    • Behandlungspflegerische Leistungen (z. B.  Verabreichung von Medikamenten/Injektionen von Insulinen nach ärztl Verordnung, Blutdruck-, Puls- und Blutzuckerkontrollen, Verbandswechsel usw. werden nach enger Absprache mit dem behandelnden Arzt durchgeführt
    • Fahrservice (mit unseren seniorengerechten Fahrzeugen können unsere Gäste morgens von zu Hause abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht werden)

  • Wie sind die Öffnungszeiten in der Tagespflege?

    Unsere Tagespflegen stehen Ihnen von Montag-Freitag in der Zeit von 8:00-17:00 Uhr zur Verfügung. 

    Am Wochenende sowie an den Feiertagen bleiben unsere Tagespflegen geschlossen. Gern können Sie für den Feiertag (wenn er auf einen Wochentag fällt) einen anderen Besuchstag vereinbaren.


  • Wie viele Gäste besuchen die Tagespflege?

    In unseren Tagespflegen können wir jeweils bis zu 20 Gäste am Tag betreuen. 

  • Kann man einen Probetag nutzen?

    Häufig lehnen Pflegebedürftige aus Angst aus der gewohnten Umgebung rausgerissen zu werden, die Tagespflege erstmal ab. Sachliche Argumente und der Versuch sie zu überzeugen sind dann leider nicht immer erfolgreich. „Nein soweit bin ich noch nicht – ich brauche das nicht“, sind die typischen Reaktionen. Dann ist es besonders wichtig, dass sich die Person selbst einen Eindruck verschaffen kann. Daher nutzen sie unseren kostenlosen »Probe-Tag«. Genießen Sie den Aufenthalt in unseren vier Wänden, gern auch in Begleitung eines Ihrer Angehörigen.

    Sie können selbst entscheiden ob sie dazu den ganzen Tag oder nur eine Tageshälfte nutzen möchten (siehe Öffnungszeiten). Auch können Sie gerne unseren hauseigenen Fahrdienst dafür nutzen (siehe Fahrdienst).

    Lernen Sie unsere  Räumlichkeiten kennen. Sprechen Sie mit den Menschen, die dort arbeiten oder bereits die Tagespflege als Gast nutzen. Lassen Sie sich beschreiben, wie ein normaler Tag in einer Tagespflege aussieht. Sprechen Sie über Ihre Wünsche und Ihre Bedenken. 

    Sie erhalten Informationen zu allem, was Ihnen wichtig ist.


  • Wie gestaltet sich ein Besuchstag?

    Beispiel für den Tagesablauf in der Tagespflege:

    08:00 - 10:00 Uhr: Ankunft

    Abholung der Tagesgäste durch den Fahrservice

    08:15 – 10:00 Uhr: Frühstück

    anschließendes gemeinsames Abräumen des Geschirrs im therapeutischen Sinne und zur Erhaltung und Verbesserung der vorhandenen Fähigkeiten

    ab 10:00 Uhr: Beschäftigungstherapie, Gymnastik, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Singen, Literaturkreis, Basteln, Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (backen, kochen) Ausflüge etc.

    12:00 Uhr: gemeinsames Mittagessen

    Ca .ab 12:30 Uhr Mittagsruhe – dabei werden individuelle Gewohnheiten und Bedürfnisse berücksichtigt. Es stehen Ruheräume, Ruhesessel, Ruheliegen für eine angenehme Mittagsruhe zur Verfügung. Alternativ bieten wir eine individuelle Einzeltherapie.

    ab 14:30 Uhr: Kaffeetrinken in gemütlicher Runde

    ab 15:00 Uhr: kleine Beschäftigungsangebote

    ca. ab 16:00 – 17:30 Uhr: Heimfahrt


  • Welche Kostformen zu den Mahlzeiten und Getränke stehen zur Verfügung?

    Die Mahlzeiten sind für die Tagesgäste ein wesentlicher Bestandteil des Alltags, für manche Höhepunkt des Tages, für andere eine Belastung durch Komplikationen, Erkrankungen, Stimmungslagen. Die Tagespflege kann mit Qualitätsstandards in der Versorgung, gute Organisation der Mahlzeiten und das aktive Leben von Ritualen den Tagesgästen ein sicheres Gefühl geben. Durch individuelle Lösungen für Wünsche und Bedürfnisse der Tagesgäste entsteht gerade beim Essen und Trinken ein Gefühl von Lebensqualität.

    Egal ob Vollkorn-Brötchen zum Frühstück, vegetarische Vorlieben oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln – wir gehen mit jedem Tagesgast sämtliche Mahlzeiten durch und besprechen Vorlieben und Sonderwünsche.

    Bestimmte Kostformen (Gluten frei, Laktose frei, vegan, ect.) können mit uns abgesprochen werden, auch Zwischenmahlzeiten ( z.B. bei Diabetes) werden individuell berücksichtigt.

    Die Essbiografie ermöglicht es, individuelle Gewohnheiten und Wünsche kennenzulernen und beugt einer möglichen Mangelernährung vor. Hier werden wichtige Fragen geklärt wie Herkunft, der übliche Tagesablauf und religiöse, ethnische und kulturelle Hintergründe. Welche Rituale gab es im bisherigen Leben, welche Vorlieben und Abneigungen, Unverträglichkeiten und Krankheiten?


    Wir achten auf eiweißreiche, ballaststoffreiche und abwechslungsreiche Nahrungsangebote, eine Gemüse-und Obstauswahl steht täglich zu Verfügung.

    Mittags kann der Tagesgast zwischen Vollkost, leichter Kost und vegetarischem Menü wählen, gemeinsame Kochgerichte werden abgestimmt. 


    Zum Nachmittag gibt es Gebäck und Kuchen.

    Getränke stehen den Tagesgast den ganzen Tag zur Verfügung (Wasser, versch. Säfte, Tee, Kaffee, Isogetränke) aber auch gibt’s hier mal ein Gläschen Sekt, Bier, ect.

    Unser geschultes Personal achtet im Tagesverlauf auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme.



  • Können bestimmte Therapien während des Besuches in den Räumlichkeiten durchgeführt werden?

    Auf Vorlage von Verordnungen über Maßnahmen der physikalischen Therapie oder Ergo- und Logotherapie können Sie die Therapie mit einer externen Physiopraxis (z.B. Pro Physio) oder einen von Ihnen organisierten Ergotherapeuten sowie Logopäden in unseren Räumlichkeiten durchführen.


    Die  Möglichkeit zur podologischen Fußbehandlung/Fußpflege in der Tagespflege besteht – hier helfen/unterstützen wir gerne bei einer Terminvereinbarung.


  • Welche persönlichen Dinge werden beim Besuch in der Tagespflege benötigt?

    Inkontinenzmaterial, Wechsel-Kleidung, Medikamente, evtl. Verbandsmaterial, können in einem eigenen Schließfach aufbewahrt werden. Auch einen eigenen Kamm/ Bürste oder Mundhygieneartikel können gerne mitgebracht werden.

  • Welche Aktivitäten und Beschäftigungen werden angeboten?

    Tagesaktivitäten werden mit den Tagesgästen besprochen und ausgesucht. Hierbei wird darauf geachtet das diese Abwechslungsreich geplant werden = Gedächtnisaktivierung, Bewegungsrunden, Erinnerungspflege, gemeinsames Kochen, Backen, Musizieren, Kegeln, kreatives Gestalten, Spiele, Spaziergänge, Jahreszeitliche Feste, Ausflüge, Biografiearbeiten ...

  • Bleibt der TP-Platz erhalten, wenn man in über einen längeren Zeitraum nicht in Anspruch nimmt?

    In der Regel behalten Sie den geplanten Besuchstag auch bei längerer Abwesenheit. 

    Bei einer Abwesenheit von mehreren Monaten kann es sein, dass ggf. ein anderer Besuchstag mit Ihnen vereinbart werden muss.


  • Können Arztbesuche von der Tagespflege organisiert und begleitet werden?

    Eine Begleitung zu den Arztbesuchen durch das Personal der Tagespflege ist nicht vorgesehen.

    Gerne unterstützen wir sie bei der Terminvereinbarung oder  der Organisation einer möglichen Taxifahrt zu den Arztterminen.

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  • Wie viele Plätze haben die Einrichtungen

    Im Schloss Rahden stehen 103 und im Eibenweg 67 Pflegeplätze zur Verfügung.

  • Wie viele Kurzeitpflegeplätze gibt es?

    Im Schloss Rahden stehen 10 Kurzzeitpflegeplätze, im Eibenweg 15 Plätze zur Verfügung.

  • Wie viele Einzelzimmer gibt es?

    Schloss Rahden: 75

    Eibenweg: 51

  • Wie viele Doppelzimmer gibt es?

    Schloss Rahden: 28

    Eibenweg: 16

  • Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Einzelzimmer?

    Der Eigenanteil bei einem Einzelzimmer beträgt im

    Schloss Rahden: 2.636,31 €/mtl

    Eibenweg 2567,82 €/mtl

  • Wie hoch ist der Eigenanteil in einem Doppelzimmer?

    Der Eigenanteil bei einem Doppelzimmer beträgt im

    Schloss Rahden: 2.514,36 €/mtl

    Eibenweg 2533,75 €/mtl

  • Was ist, wenn ich den Platz nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann?

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld  (Stadt Rahden) , Pflegewohngeld oder Sozialhilfe beantragen. Sprechen Sie unsere Verwaltungs-Mitarbeiter*innen gern an oder Informieren Sie sich bei dem Kreis Minden-Lübbecke

  • Wie hoch sind die Vermögensschongrenzen für Pflegewohngeld oder Sozialhilfe?

    10.000 € Pflegewohngeld 

    10.000 € Sozialhilfe


  • Was kostet ein Platz, wenn ich privat versichert bin?

    Zu dem Eigenanteil, kommen noch die Pflegesätze, Pflege Hilfskraft und Betreuungsleistungen. (Link) 

    Diese werden von den jeweiligen Pflegekasse nach einreichen der Rechnungen erstattet 


  • Welchen Pflegegrad braucht man, um in die Einrichtung zu ziehen?

    Sie müssen mindestens den Pflegegrad 2 haben. 

  • Kann man die Einrichtung sich anschauen?

    Ja, sehr gerne. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Verwaltung. Damit wir uns genügend Zeit für die Begehung des Hauses und die Beratung nehmen können. Es ist uns wichtig Zeit für Sie zu haben. 

    Hier geht es zu den Kontakten


  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn man keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 hat?

  • Was muss man mitbringen, wenn man in die Einrichtung zieht?

    Link

  • Gibt es die Möglichkeit zum Probewohnen?

    Ja - bitte schauen Sie hier: KZP/VHP


  • Was kann ich direkt vor Ort erledigen, ohne in die Stadt zu müssen?

    Schloss Rahden:

    • Fußläufig (6min) gibt es einen Supermarkt in der Nähe
    • Einen Briefkasten gibt es auf dem Gelände, der täglich von der Deutschen Post geleert wird. Briefmarken können Sie in der Verwaltung kaufen.
    • Die Stadtsparkasse kommt jeden Mittwoch in die Einrichtung.
    • Ein eigener Friseursalon hat  drei Mal die Woche geöffnet.
    • Das eigene Café mit frischen Kuchen und Torten im Herrenhaus hat sonntags und an Feiertagen geöffnet. 
    • Die große Parkanlage lädt zu gemütlichen Spaziergängen ein.

    Das Seniorenheim »Am Eibenweg« liegt zentral in der Innenstadt Rahdens. Von hier aus sind viele Einkaufsmöglichkeiten, Eisdiele, Café, Friseur, Banken und das Ärztehaus fußläufig gut zu erreichen. Sinnes- und Erlebnisgärten 

    Bummeln durch die Stadt, die St. Johannis-Kirche im Ortskern oder einfach nur gemütlich im Café sitzen und klönen – Rahden hat viel zu bieten. 

  • Wer wäscht die Wäsche?

    Ihre Wäsche wird von der SR Catering GmbH Seniorenheimversorgung in der hauseigenen Wäscherei gewaschen. 

  • Muss die Wäsche von den Angehörigen mit Namen versehen werden?

    Nein, dies wird von der Wäscherei übernommen.

  • Wie oft werden die Zimmer gereinigt?

    Täglich

  • Wie oft werden die Fenster geputzt?

    3-mal im Jahr 

  • Gibt es ein Speiseplan?

    Sie können zwischen zwei Speisen auswählen Dafür wird von den Servicekräften frühzeitig ein Speiseplan herausgegeben. 

  • Gibt es vegetarische Speisen?

    Selbstverständlich bieten wir auch vegetarische Speisen an.

  • Wo wird das Essen zubereitet?

    Die Zubereitung wird in unserer hauseigenen Küche der SR Catering GmbH Seniorenheimversorgung zubereitet 

  • Gibt es Essenszeiten?

    Sowohl im Senioren-Ruhesitz Schloss Rahden als auch im Seniorenheim »Am Eibenweg« gibt es flexible Essenszeiten zu den Mahlzeiten. Natürlich wird dabei auch auf individuelle Wünsche eingegangen. Auch kann das Essen im Zimmer eingenommen werden.

  • Wie groß sind die Zimmer? Sind sie möbliert?

    Unsere Zimmer sind zwischen 14 bis 40 qm groß und sind vollmöbliert.

  • Können eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände mitgebracht werden?

    Ja, es ist möglich eigene Möbel mitzubringen. Sprechen Sie uns gerne bei der Anmeldung darauf an.

  • Gibt es einen Fernseher auf dem Zimmer?

    Nein, diesen müssen Sie selbst mitbringen.

  • Gibt es einen Telefonanschluss?

    Ja

  • Was kostet die Telefonnutzung?

    Wir berechnen dafür eine pauschale von 0,50 € täglich.

  • Kann die Einrichtung jederzeit von den Bewohnerinnen und Bewohner verlassen werden?

    Ja, da wir keine geschlossen Einrichtung sind. Eine Information an das Pflegepersonal ist wünschenswert.

  • Gibt es einen Bewohnerbeirat?

    Ja:

    Der Bewohnerbeirat nimmt die Funktion eines Vermittlers zwischen Einrichtungsleitung, Träger und Bewohnern ein. Er leitet die Anregungen und Beschwerden der Leitung bzw. dem Träger zu und vertritt die Bewohner bei Entscheidungen, bei denen ein Mitwirkungsrecht bzw. ein Mitbestimmungsrecht besteht. Der Bewohnerbeirat wird alle zwei Jahr neu gewählt.


    Der Bewohnerbeirat trifft sich 1-mal im Monat und besteht aus sieben gewählten Bewohnerinnen und Bewohnern.

  • Kommt der Hausarzt in die Einrichtung?

    Es gibt viele Hausärzte, die auch Hausbesuche in unserer Einrichtung machen. Fragen sie vor dem Umzug, ob Ihr Hausarzt in die Einrichtung kommt.

  • Ist Palliativpflege möglich?

    Ja, ein Palliativarzt kommt auch in die Einrichtung

  • Gibt es einen Hospizdienst

    Ja, es gibt ambulante Hospiz-Mitarbeitende, die regelmäßig ins Haus kommen.


  • Gibt es Ergotherapie?

    Ja, Mitarbeitende der Einrichtung

  • Gibt es Fußpflege?

    Ja, es kommen externe Fußpflegende ins Haus

  • Gibt es Physiotherapie?

    Ja, es kommen externe Physiotherapeuten ins Haus.

  • Gibt es ein Veranstaltungsplan?

    Unser Veranstaltungsplan wird monatlich im »Monatsboten« veröffentlicht und an die Bewohnerinnen und Bewohner ausgeteilt.

    Zudem wird täglich über aktuelle Veranstaltungen im Tagesaushang informiert - den aktuellen Veranstaltungsplan finden Sie auf den jeweiligen Wohnbereichen an der Pinnwand.

  • Was passiert mit dem Zimmer, wenn jemand verstirbt?

    Das Zimmer ist ab Sterbetag zu räumen, beziehungsweise innerhalb von drei Tagen.

  • Muss man den Platz weiterbezahlen, wenn jemand verstorben ist?

    Der Platz wird bis zum Sterbetag bezahlt. Ab dem Folgetag entstehen keine Kosten mehr. 

  • Was ist, wenn man ausziehen möchte oder in eine andere Einrichtung ziehen möchte?

    Es gibt eine vertragliche Kündigunsfrist von einem Monat. Sprechen Sie gerne unseren Mitarbeiterinnen in der Verwaltung an.

  • An wen wende ich mich bei Beschwerden?

    Wir haben ein hauseigenes Qualitätsmanagement. Bitte sprechen Sie in der Verwaltung die Mitarbeiterinnen an.

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