Kurzzeitpflege im Schloss Rahden

INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis – d. h.:

Pflegetage x (Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten) = Gesamtkosten

13 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 723,58 €

13 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) =775,88 €

12 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 667,92 €

12 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 715,92 €

25 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 1.391,50 €

25 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 1.491,50 €

Was ist Kurzzeitpflege?



Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder pausiert wird. Kurzzeitpflege ist also eine Form der Ersatzpflege, die ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Welchen Pflegegrad haben Sie?

  • Welchen Pflegegrad haben Sie?

    Maximal 16 Tage

  • Beispiel-Berechnung

    1.774,00 € / 109,01 € = 16 Tage

    Anspruch KZP / (Pflegsatz der Einrichtung + Ausbildungsumlage+ Generalistische) = Pflegetage


  • Was kostet der Eigenanteil in der KZP?

    598,72 €

    16 x 37, 42 € = 598,72 €

    Pflegetage KZP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil

    Hinweis: Wenn Sie z.B. aus Niedersachen kommen, müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt diese Kosten der zuständige Landkreis. 



  • Was muss ich zu KZP mitbringen?

    Pflege:

    Kleidung, Pflegemittel (Duschgel, Shampoo, Rasierer usw..), Einlagen etc. (Inkontinenzmaterial), Medikamente, Medikamentenplan, Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Zahnprothese, Brille usw.)


    Verwaltung:

    • Adressen und Telefonnummern der   Angehörigen/ Bezugsperson 
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Ausweis Zuzahlungsbefreiung 
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ärztliche Bescheinigung (dass sie frei von   ansteckenden Krankheiten sind)
    • Impfausweis (Nachweis COVID-19 Impfungen)
    • Schwerbehindertenausweis in Kopie 
    • Patientenverfügung 
    • Bescheid Pflegegradeinstufung / -Nachweis Pflegegrad von der zuständigen Pflegekasse
    • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes

    Wenn vorhanden: 

    • Betreuungsverfügung/Betreuerausweis, falls ein staatlicher Betreuer für Sie beauftragt wurde
    • Vorsorge-/Generalvollmacht 


  • Kann ich Verhinderungspflege (VHP)in Anspruch nehmen?

    Wenn der Pflegegrad 6 Monate besteht, können Sie VHP max. 1.612 € zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nutzen, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist.

  • Dauer der Verhinderungspflege?

    Max. 14 Tage 

    1.612 € / 109,01€ = 14 Tage

    Anspruch VHP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage


  • Was kostet der Eigenanteil in der VHP?

    523,88 €

    14 x 37, 42 € = 523,88 €

    Pflegetage VHP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil


  • Kann ich Kurzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen nutzen?

    Ja, das können Sie.

  • Wie hoch ist die Dauer, wenn ich KZP + VHP zusammen nehme?

    Max. 31 Tage

    1.774,00 € + 1.612,00 € = 3.386 €

    KZP+VHP=Gesamtsumme

    3.386 € / 109,01= 31 Tage 

    Hinweis: Wenn Sie z.B. aus Niedersachen kommen, müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt diese Kosten der zuständige Landkreis. Siehe kosten Pflegegrad 0-1.


  • Was kostet der Eigenanteil KZP+VHP?

    1.160,02 €

    31 x 37,42 €

    Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil 


  • Bekomme ich von der Krankenkasse den Eigenanteil erstattet?

    Ja, wenn Sie noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse

  • Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

    Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Pflege.

  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

    125 € monatlich – z.B. angespart 125 € x 12 Monate = 1.500 €

  • Wie kann ich den Entlastungsbetrag beantragen?

    Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Die Rechnungen der Stationären Einrichtung werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragstellung des Entlastungsbetrags. 

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