Bei uns ist viel los:
Eine tolle und fröhliche Zeit für die Tagesgäste im Ulmenhof
Zum nationalen schwedischen Waffeltag gab es auch in der Tagespflege Ulmenhof frische, leckere Waffeln
Viel Spaß bei „Mrs. Harris und ein Kleid von Dior“ in der Lichtburg Quernheim
Gemeinsames Pickertbacken hat Spaß gemacht.
Zünftige Feier mit Musik
INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis – d. h.:
Pflegetage x (Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten) = Gesamtkosten
13 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 723,58 €
13 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) =775,88 €
12 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 667,92 €
12 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 715,92 €
25 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 1.391,50 €
25 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 1.491,50 €
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder pausiert wird. Kurzzeitpflege ist also eine Form der Ersatzpflege, die ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst wird.
Maximal 16 Tage
1.774,00 € / 109,01 € = 16 Tage
Anspruch KZP / (Pflegsatz der Einrichtung + Ausbildungsumlage+ Generalistische) = Pflegetage
598,72 €
16 x 37, 42 € = 598,72 €
Pflegetage KZP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
Hinweis: Wenn Sie z.B. aus Niedersachen kommen, müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt diese Kosten der zuständige Landkreis.
Pflege:
Kleidung, Pflegemittel (Duschgel, Shampoo, Rasierer usw..), Einlagen etc. (Inkontinenzmaterial), Medikamente, Medikamentenplan, Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Zahnprothese, Brille usw.)
Verwaltung:
Wenn vorhanden:
Wenn der Pflegegrad 6 Monate besteht, können Sie VHP max. 1.612 € zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nutzen, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist.
Max. 14 Tage
1.612 € / 109,01€ = 14 Tage
Anspruch VHP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage
523,88 €
14 x 37, 42 € = 523,88 €
Pflegetage VHP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
Ja, das können Sie.
Max. 31 Tage
1.774,00 € + 1.612,00 € = 3.386 €
KZP+VHP=Gesamtsumme
3.386 € / 109,01= 31 Tage
Hinweis: Wenn Sie z.B. aus Niedersachen kommen, müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt diese Kosten der zuständige Landkreis. Siehe kosten Pflegegrad 0-1.
1.160,02 €
31 x 37,42 €
Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
Ja, wenn Sie noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Pflege.
125 € monatlich – z.B. angespart 125 € x 12 Monate = 1.500 €
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Die Rechnungen der Stationären Einrichtung werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragstellung des Entlastungsbetrags.