Bei uns ist viel los:
Eine tolle und fröhliche Zeit für die Tagesgäste im Ulmenhof
Zum nationalen schwedischen Waffeltag gab es auch in der Tagespflege Ulmenhof frische, leckere Waffeln
Viel Spaß bei „Mrs. Harris und ein Kleid von Dior“ in der Lichtburg Quernheim
Gemeinsames Pickertbacken hat Spaß gemacht.
Zünftige Feier mit Musik
Welchen Pflegegrad haben Sie?
„Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“
Kurzzeitige Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist auch mit Pflegegrad1 oder ganz ohne Pflegegrad möglich. Voraussetzung ist, dass der Betroffene eine akute Verschlimmerung seines Krankheitszustandes erleidet oder unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus erhöhten Pflegebedarf hat.
Wenden Sie sich für den Antrag am besten an den Sozialdienst der jeweiligen Klinik oder Ihren behandelnden Arzt.
Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist
Dauer der Kurzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von
56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die 56-Tage-Grenze erreicht wird. Der Maximalbetrag ist im Jahr 1.774 Euro. Die Kurzzeitpflege können Sie aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombinieren.
Wie viele Tage KZP haben Sie bei uns?
Anspruch KZP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage
1774,00 € /134,12 € = 13 Tage
Anspruch VHP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage
1612,00 €/ 134,12 € = 12 Tage
Anspruch KZP+VHR / Pflegesatz der Einrichtung = Pflegetage
1774,00 € + 1612,00€ =
3386,00 € / 134,12 =
25 Tage
Welche Kosten müssen Sie tragen in der KZP?
In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 39,69 €.
Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten
13 x 39,69€ = 515,97 €
Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten
12 x 39,69 € = 476,28 €
Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten
25 x 39,69 = 992,25 €
INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis.
So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege
In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 39,69 €.
Die Pflegekasse bezahlt bis zu einer bestimmten Grenze den Anteil der Pflegekosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen. Die Posten „Unterbringung und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ (Diese Kosten werden vom Kreis Minden-Lübbecke, übernommen, sofern der Wohnort innerhalb des Kreis Minden- Lübbecke liegt) muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.
Unabhängig von der Kurzzeitpflege steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie ansparen und ausschöpfen, um den Posten „Unterbringung und Verpflegung“ bei der Kurzzeitpflege zu finanzieren.
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen.