Kurzzeitpflege im Schloss Rahden

Welchen Pflegegrad haben Sie?

  • PG 0 - 1

    „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“

    Kurzzeitige Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist auch mit Pflegegrad1 oder ganz ohne Pflegegrad möglich. Voraussetzung ist, dass der Betroffene eine akute Verschlimmerung seines Krankheitszustandes erleidet oder unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus erhöhten Pflegebedarf hat.

    Wenden Sie sich für den Antrag am besten an den Sozialdienst der jeweiligen Klinik oder Ihren behandelnden Arzt.



  • PG 2 - 5

    Anspruch auf bezuschusste Kurzzeitpflege haben alle pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist


Dauer der Kurzeitpflege


Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tagen im Kalenderjahr beschränkt. Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die 56-Tage-Grenze erreicht wird. Der Maximalbetrag ist im Jahr 1.774 Euro. Die Kurzzeitpflege können Sie aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombinieren.


Wie viele Tage KZP haben Sie bei uns?

  • Maximal 13 Tage

    Anspruch KZP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage 

    1774,00 € /134,12 € = 13 Tage 


  • Maximal 12 Tage

    Anspruch VHP / Pflegsatz der Einrichtung = Pflegetage 

    1612,00 €/ 134,12 € = 12 Tage 


  • Maximal 25 Tage

    Anspruch KZP+VHR / Pflegesatz der Einrichtung = Pflegetage 

    1774,00 € + 1612,00€ =

    3386,00 € / 134,12 =

    25 Tage 


Welche Kosten müssen Sie tragen in der KZP?


In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 39,69 €.

  • Eigenanteil KZP

    Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten 

    13 x 39,69€ = 515,97 €


  • Eigenanteil VHP

    Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten 

    12 x 39,69 € = 476,28 €



  • Eigenanteil KZP + VHP

    Pflegetage x Unterkunft und Verpflegung = Gesamtkosten 

    25 x 39,69 = 992,25 €

INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis.


So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege


In der KZP müssen Sie die Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Diese sind aktuell in unserer Einrichtung 39,69 €.

  • So finanzieren Sie den Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege

    Die Pflegekasse bezahlt bis zu einer bestimmten Grenze den Anteil der Pflegekosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen. Die Posten „Unterbringung und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“ (Diese Kosten werden vom Kreis Minden-Lübbecke, übernommen, sofern der Wohnort innerhalb des Kreis Minden- Lübbecke liegt) muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen.

  • Entlastungsbetrag für Unterbringung und Verpflegung nutzen

    Unabhängig von der Kurzzeitpflege steht Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Budget können Sie ansparen und ausschöpfen, um den Posten „Unterbringung und Verpflegung“ bei der Kurzzeitpflege zu finanzieren.

  • Hilfe vom Sozialamt

    Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen. 

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