Bei uns ist viel los:
Eine tolle und fröhliche Zeit für die Tagesgäste im Ulmenhof
Zum nationalen schwedischen Waffeltag gab es auch in der Tagespflege Ulmenhof frische, leckere Waffeln
Viel Spaß bei „Mrs. Harris und ein Kleid von Dior“ in der Lichtburg Quernheim
Gemeinsames Pickertbacken hat Spaß gemacht.
Zünftige Feier mit Musik
Maximal 17 Tage
564,40 €
Pflegetage KZP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
Pflege:
Kleidung, Pflegemittel (Duschgel, Shampoo, Rasierer usw..), Einlagen etc. (Inkontinenzmaterial), Medikamente, Medikamentenplan, Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl, Zahnprothese, Brille usw.)
Verwaltung:
Wenn vorhanden:
Wenn der Pflegegrad länger als 6 Monate besteht, Können Sie VER 1.612 € zur Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nutzen, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist.
Max. 16 Tage
531,20 €
Pflegetage KZP x Unterkunft und Verpflegung = Eigenanteil
Ja, das können Sie.
Max. 33 Tage
1.095,60 €
Ja, wenn Sie noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben oder dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Erkundigen sie sich bei Ihrer Krankenkasse
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Pflege.
125 € monatlich – z.B. angespart 125 € x 12 Monate = 1.500 €
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Rechnungen für Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Das erste Einreichen gilt als Antragstellung des Entlastungsbetrags.
Nicht genutzte Beträge werden rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht. Ansprüche aus dem laufenden Jahr sowie aus dem Vorjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres geltend zu machen.