Kurzzeitpflege im Schloss Rahden
INFO: Wenn Sie z. B. aus Niedersachen kommen müssen Sie die Investitionskosten selbst tragen. In NRW übernimmt dies der Kreis – d. h.:
Pflegetage x (Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten) = Gesamtkosten
13 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 723,58 €
13 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) =775,88 €
12 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 667,92 €
12 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 715,92 €
25 x (39,69 € + 15,97 € Doppelzimmer) = 1.391,50 €
25 x (39,69 € + 19,97 € Einzelzimmer) = 1.491,50 €
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder pausiert wird. Kurzzeitpflege ist also eine Form der Ersatzpflege, die ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst wird.